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25 Millionen Franken sollen Härtefälle lindern

Red 23. November 2020

Mit 25 Millionen Franken will der Kanton Unternehmen unterstützen, die besonders hart von der Coronakrise getroffen worden sind. An den Kosten beteiligt sich auch der Bund.

Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken für die Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen zuzustimmen. Um den gleichen Betrag wird dem Kantonsrat in der Dezembersession auch ein Nachtragskredit zum Budget 2020 vorgelegt. Wie die Staatskanzlei Luzern mitteilt, hilft er von Härtefällen betroffenen Unternehmen zusammen mit dem Bund. Im Kredit ist bereits der Bundesbeitrag von 8,58 Millionen Franken enthalten.

 

Eine Hilfe als letztes Mittel

Die kantonale Härtefallregelung sieht vor, die Luzerner Unternehmen im nächsten Jahre beispielsweise durch Bürgschaften und A-fonds-perdu-Beiträge unter die Arme zu greifen. Die Kriterien für die zu unterstützenden Unternehmen werden aktuell ausgearbeitet. Wie die Staatskanzlei schreibt, sollen die Mittel dort eingesetzt werden, wo nicht bereits andere Hilfsinstrumente der öffentlichen Hand bestehen. Die Massnahmen sollen nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Mittel und Anstrengungen nachweislich ausgeschöpft sind. Dazu zählten auch Einsparungen und Effizienzsteigerungen der betroffenen Unternehmen sowie Kapitalerhöhungen und andere privatwirtschaftliche Finanzierungsmassnahmen.

 

Aufstockung in Aussicht gestellt

Der Bundesrat hat kürzlich in Aussicht gestellt, die Härtefall-Mittel von 400 Millionen Franken auf insgesamt eine Milliarde Franken aufzustocken. In diesem Falle werde der Regierungsrat einen allfälligen kantonalen Anschlussbedarf prüfen, heisst es in der Mitteilung weiter. Auf das nun ausgearbeitete kantonale Dekret hat der bundesrätliche Antrag, den die Parlamentarier in Bern in der Wintersession beraten werden, keinen direkten Einfluss. Die Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen hat der Bund Ende September mit dem Covid-19-Gesetz geschaffen. Es gilt von Oktober 2020 bis Ende Dezember 2021.

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