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Auszeit für Väter steht auf dem Prüfstand

Céline Estermann-Erni 02. September 2020

Vor drei Jahren forderte eine Volksinitiative einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Am 27. September stimmt das Stimmvolk über den indirekten Gegenvorschlag, einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, ab.

In der Schweiz ist ein Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen seit 2005 staatlich geregelt. Frischgebackenen Vätern müssen Arbeitgeber «die üblichen freien Stunden und Tage» für familiäre Ereignisse gewähren. Je nach Arbeitsvertrag also ein bis zwei Tage. Grosszügige Arbeitgeber gewähren manchmal sogar drei Tage oder mehr. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hinkt die Schweiz punkto Vaterschaftsurlaub hinterher. Österreich beispielsweise kennt ebenfalls keinen Vaterschaftsurlaub, dafür aber seit September 2019 einen unbezahlten «Papa-Monat». Während eines Monats können sich Väter von der Arbeit freistellen lassen und dafür einen Familienbonus beanspruchen. In Island haben solche Bestrebungen bereits vor zwanzig Jahren begonnen. Noch vor der Jahrtausendwende führte die damalige Mitte-Rechts-Regierung eine Elternzeit von neun Monaten ein. Drei Monate für die Mutter und drei Monate für den Vater, die nicht übertragbar sind, und drei Monate, die individuell aufgeteilt werden können. Während dieser Elternzeit erhalten die Eltern 80 Prozent ihres Normallohns; eine Obergrenze ist allerdings festgelegt.

 

Gegenvorschlag mit halbierter Zeit

Nun tut sich auch in der Schweiz etwas bezüglich Vaterschaftsurlaub. Im August 2017 kam die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» durch ein Komitee der Gewerkschaft travail.suisse zustande. Vom Parlament wurde die Initiative abgelehnt und nach einem indirekten Gegenvorschlag von zwei Wochen Vaterschaftsurlaub wurde die Initiative bedingt zurückgezogen. Der Gegenvorschlag beinhaltet die Gewährleistung von zwei Wochen bezahltem Urlaub, der in den ersten sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden muss. Dazu gibt es arbeitsrechtliche Regelungen im Obligationenrecht, und die Entschädigung würde durch die Erwerbsersatzordnung erfolgen. Über diesen Gegenvorschlag wird am 27. September abgestimmt. Wird er abgelehnt, kommt die ursprüngliche Initiative zur Abstimmung.

 

Kostenfrage wird zur Hauptkritik

Gegenwind erhält die Initiative von den bürgerlichen Parteien. FDP und SVP haben die Nein-Parole beschlossen. Auch viele Wirtschaftsverbände lehnen die Initiative ab. Sie argumentieren, dass steigende Kosten der AHV  viele belasteten aber nur wenigen nützen würde. Ausserdem sei der kurzfristige Ersatz von Mitarbeitern teuer sowie die Kosten und der organisatorische Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) untragbar.

Auf der Seite der Befürworter, die sich aus der SP, den Grünen, der GLP, CVP, EVP, BDP und vielen Gewerkschaften und familienorientierten Verbänden zusammensetzt, ist man sich hingegen sicher, dass die Kosten und der organisatorische Aufwand eines Vaterschaftsurlaubs auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tragbar seien, weil sie von der Erwerbsersatzordnung finanziert würden. Hinzu kommt, dass die Integration von Vätern im Alltag zur Entlastung der Mutter führe und der ganzen Familie zugute komme. Auch werde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer verbessert. Welche Argumente die Bevölkerung überzeugen konnten, wird sich an der Abstimmung vom 27. September zeigen.

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