Einstimmig gut heisst die VBK den Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrasse K 13, Abzweigung K 48 bis Nottwil Dorf, in den Gemeinden Neuenkirch und Nottwil. Damit wird die Kantonsstrasse verbreitert und saniert und erhält einen durchgehenden Rad- und Gehweg. Die heutigen Bachdurchlässe werden, wo es die Durchflusskapazität oder der bauliche Zustand erfordert, neu erstellt. Beim Lippenrütibach wird die bestehende Brücke ersetzt. Im Zusammenhang mit den Ersatzneubauten weiterer Bachdurchlässe werden der Seehüsliwaldbach, der Schorenbach sowie der Schöneggbach stellenweise ausgedolt.
Aus Sicht der Kommission sei das Projekt wichtig und richtig, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Luzern. Der Kulturlandverlust sei zwar erheblich, aber im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Normen unvermeidlich. Positiv bewertet wird der durchgehende Rad- und Gehweg sowie die Verbesserung der verschiedenen Einfahrten.
Ränggloch soll sicherer werden
Die VBK stimmt weiter dem Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrassen K 4 und K 33a im Abschnitt Ränggloch, Einmündung Hergiswaldstrasse (Kriens) bis Horüti (Luzern) grossmehrheitlich zu. Die Strasse ist zu schmal, hat keine Radverkehrsanlage und ist stark von Erdrutschen und Steinschlag bedroht. Der bauliche Zustand der Fahrbahn und der Kunstbauten ist schlecht. Der Knoten Horüti mit Anschluss an die Kantonsstrasse K 33a ist wegen seiner ungewöhnlichen Form gefährlich und verursacht viele Unfälle. Die Strasse muss deshalb saniert und ausgebaut werden. Mit dem Projekt soll dieser Strassenabschnitt gemäss den heutigen Normen und Anforderungen saniert, verbreitert und mit einem Rad- und Gehweg ergänzt werden. Damit kann die Verkehrssicherheit, insbesondere auch für den Langsamverkehr, verbessert werden. Mit dem geplanten neuen Brückenbauwerk und den weiteren Kunstbauten wird die Strasse nachhaltig vor Naturgefahren geschützt. Unterstützt wird dies auch durch Massnahmen zum langfristigen Unterhalt des Schutzwaldes, die zusammen mit dem Strassenbauprojekt realisiert werden sollen.
Für die Kommission ist der Sanierungsbedarf ausgewiesen, sie beurteilt das Projekt als zweckmässig und gut. Der Bau der rund 160 Meter langen Brücke und der Stützmauern ist nur mit einer rund 18-monatigen Totalsperrung der Strasse für den Verkehr möglich. Das sei zwar störend, aber leider unumgänglich.