Zur Konkretisierung der Gesetzesänderung hat der Regierungsrat nun auch die entsprechenden Verordnungsänderungen beschlossen. Es sind dies präzisierende Bestimmungen bezüglich der Mindestvorgaben an die Eigenstromerzeugung bei Neubauten und bei bestehenden Bauten. Zudem regelt die Verordnung die Nachweispflicht, Ersatzabgabe sowie Befreiung und Ausnahme von der Pflicht zur Eigenstromerzeugung. Die Verordnungsänderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision per 1. März in Kraft.
Region
Revision des Kantonalen Energiegesetzes tritt per 1. März in Kraft
17. Januar 2025
Der Kantonsrat beschloss am 17. Juni 2024 eine Änderung des Kantonalen Energiegesetzes mit dem Ziel, das Stromerzeugungspotenzial von Gebäuden vermehrt zu nutzen. Gegen die Gesetzesänderung wurde kein Referendum ergriffen, sodass sie wie vorgesehen per 1. März in Kraft tritt.
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10. September 2025