Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen und heissen Sommers vermochten die jüngsten Niederschläge insbesondere die Waldböden nur oberflächig zu befeuchten. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser bedeutet dies noch keine Entspannung und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass durch weggeworfene Raucherwaren, den Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.
Diese Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen
Keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen. Nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen. Bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen. Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind
Regeln wurden weitgehend eingehalten
Am 25. Juni 2026 erliess der Kanton Luzern zunächst ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Aufgrund der sich verschärfenden Situation erfolgte am 6. August 2026 die Ausweitung zu einem absoluten Feuerverbot im Freien. Am 25. August 2026 konnte das Feuerverbot erstmals leicht gelockert und nun aufgehoben werden. Das Verbot stiess bei der Bevölkerung auf grosses Verständnis. Die Regeln wurden weitgehend eingehalten und es gab erfreulicherweise keine grösseren Brände. Die verantwortlichen Behörden danken der Bevölkerung für das kooperative Verhalten und das Verständnis für diese besondere Massnahme.
Informationen vom lawa
Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich auf www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren. Die Behörden beobachten die Situation weiterhin und stehen in Kontakt mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen.

