Gegen die kommunalen Urnenabstimmungen vom 27. September in Nottwil wurden zwei Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Gemäss Entscheid des Regierungsrates vom 22. September wurden beide Beschwerden vollumfänglich abgewiesen. Es wurden keine Mängel festgestellt. Die Abstimmungen können somit ordnungsgemäss durchgeführt werden. Änderungen bleiben aufgrund der noch laufenden Rechtsmittelfrist vorbehalten.
Die angeordneten kommunalen Urnenabstimmungen:
– Neugestaltung Bahnhofareal mit Buserschliessung, Sonderkredit
– Neugestaltung Bahnhofareal mit Buserschliessung, Teilrevision Ortsplanung: Ein- und Umzonung
– Underdorf/Tafelweid, Teilrevision Ortsplanung: Kompensatorische Ein- und Auszonung
Diese werden vom Urnenbüro ordnungsgemäss ausgezählt. Die Abstimmungsergebnisse werden am Abstimmungssonntag veröffentlicht.
