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Kantonsgericht hebt Baubewilligung für Container-Asylunterkunft in Triengen auf

sda/red 29. Juli 2025

Das Kantonsgericht Luzern hat die Gemeinde Triengen wegen der Baubewilligung für eine Containerunterkunft zurückgepfiffen. Grund dafür ist, dass keine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons vorliege, teilte es am Dienstag mit.

Das Kantonsgericht Luzern hat die Gemeinde Triengen wegen der Baubewilligung für eine Containerunterkunft zurückgepfiffen. Grund dafür ist, dass keine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons vorliege, teilte es am Dienstag mit.

Der Standort der von der Gemeinde Triengen und dem Kanton Luzern geplanten temporären Asylunterkunft, der Steinbären-Parkplatz, befinde sich in einer Grundwasserschutzzone, hiess es in der Mitteilung. Damit sei aufgrund des Bundesrechts eine Bewilligung durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle nötig. Weil eine solche Bewilligung fehlt, hiess das Gericht eine Beschwerde von Anwohnenden gegen das Projekt gut. Es hob damit die Baubewilligung, welche die Gemeinde im April 2024 erteilt hatte, auf.

Retour an Gemeinderat

Die Sache gehe an den Gemeinderat zur Neubeurteilung zurück, teilte das Kantonsgericht mit. Insbesondere müsse er eine kantonale gewässerschutzrechtliche Bewilligung einholen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit einer Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern möchte auf dem Steinbären-Parkplatz während fünf Jahren bis zu 80 Schutzsuchende in Containern einquartieren. Das Projekt war bereits in den Jahren 2022/23 entwickelt worden. Es wurde im Herbst 2023 sistiert. Im Frühling 2024, als der Kanton erneut eine Asylnotlage ausrief, bot die Gemeinde Triengen dem Kanton das Projekt erneut an.

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