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Änderung der Schulgeldverordnung

Staatskanzlei Luzern 17. Februar 2025

Die Schulgeldverordnung (SRL Nr. 544) regelt Schul- und Studiengelder sowie Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und Hochschulen des Kantons Luzern. Der Regierungsrat hat verschiedene Änderungen der Schulgeldverordnung beschlossen.

Die Schulgeldverordnung (SRL Nr. 544) regelt Schul- und Studiengelder sowie Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und Hochschulen des Kantons Luzern. Der Regierungsrat hat verschiedene Änderungen der Schulgeldverordnung beschlossen.

Ab dem Herbstsemester 2025/26 werden die Studiengebühren der Pädagogischen Hochschule um 25 Franken pro Semester – von 695 auf 720 Franken – erhöht. Diese Erhöhung ist Teil des Massnahmenpakets, das eine nachhaltig solide Finanzierung der Pädagogischen Hochschule anstrebt. Die leicht erhöhten Studiengebühren, die seit 2013 unverändert waren, bewegen sich im Mittel der Gebühren an den Pädagogischen Hochschulen der Deutschschweiz. Weiter hat der Regierungsrat im Rahmen der systematischen Überprüfung einige Gebühren punktuell angepasst. Unter anderem wurde die maximale Benützungsgebühr, welche die kantonalen Schulen für die zusätzliche Benützung der Schulinfrastruktur, für allgemeine Lizenzen sowie für weitere Dienstleistungen erheben dürfen, von 50 auf maximal 60 Franken erhöht. Bei den Hochschulen steigt der Beitrag für Benützungsgebühren (studienrelevante Dienstleistungen) auf maximal 100 Franken pro Jahr.

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