Es ist der zweite Anlauf, den die Gemeinde Nottwil bei der Parkplatzbewirtschaftung nimmt. Im Jahre 2015 scheiterte die Anpassung des entsprechenden Reglements an der Gemeindeversammlung. Die Gemeinde hofft dieses Mal auf die Unterstützung der Stimmenden. Dazu braucht es eine Vorlage, die von allen mitgetragen wird – vom Gewerbe über die Anwohnenden bis zu den Vereinen. Um deren Inputs einzubeziehen, hat die Gemeinde ein breites Vernehmlassungsverfahren gestartet. Den Auftakt dazu machte die Veranstaltung vom Montag. Gemeindepräsident Walter Steffen betonte, dass der Gemeinderat solche Versammlungen gerne anbiete – im Wissen, dass sehr viele Anspruchsgruppen vom Parkplatzproblem in Nottwil betroffen seien und eine gemeinsame Lösung nötig sei. Die Gesellschaft als Ganzes und Nottwil im Speziellen hätten sich in den letzten Jahren verändert; die Bewirtschaftung von Parkplätzen sei rund um den Sempachersee mittlerweile breit akzeptiert.
Bisher nur Seefeld kostenpflichtig
Bauvorsteher Meinrad Müller erklärte die Ausgangslage: Bisher musste nur auf dem Parkplatz Seefeld für das Parkieren bezahlt werden – betroffen sind vor allem Besuchende des Seebads. Alle anderen öffentlichen Parkplätze sind gratis. Dies führe bislang zu unerwünschten Szenen. So könne manchmal eine echte «Völkerwanderung» von Kursbesuchenden des Seminarhotels beobachtet werden, die auf Gratisparkplätzen parkieren, um sich die Gebühren im Parkhaus zu sparen. Auch für die Bevölkerung bestehe mit dem Gratisregime kaum ein Anreiz, für Erledigungen im Dorf auf das Auto zu verzichten und stattdessen zu Fuss zu gehen oder das Velo zu nehmen. Der erste Entwurf sieht vor, die Gebühren im Seefeld zu verdoppeln – neu auf zwei Franken pro Stunde oder maximal zwölf Franken pro Tag. Die maximale Parkdauer bliebe bei 24 Stunden. Dauerkarten gäbe es aufgrund der geringen Nachfrage voraussichtlich nicht mehr. Damit will man vor allem Einnahmen von Auswärtigen generieren.
Kirchmatte und Krone neu kostenpflichtig
Neu sollen auch diese beiden grösseren Parkplätze bewirtschaftet werden. Pro Stunde werden 1.50 Franken fällig, pro Tag maximal neun Franken. Die ersten zwei Stunden sind gratis, die Höchstparkdauer beträgt ebenfalls 24 Stunden. Auf diesen zwei Plätzen wären Dauerkarten erhältlich: 100 Prozent für 50 Franken pro Monat oder 50 Prozent (11 Tage im Monat) für 25 Franken. Damit möchte man das Dauerparkieren reduzieren. Auf den übrigen Parkplätzen ist zwar keine Gebühr vorgesehen, dafür eine zeitliche Limitierung: 15 Minuten (Sammelstelle), zwei Stunden (Friedhof, Kirchweg Chilemätteli, Schulareal Oberdorfstrasse und Zentrum Sagi) oder vier Stunden (Fussballplätze Seeblick und Bühlwäldli). Die Feuerwehr wäre bei Einsätzen und Proben von der Regelung ausgenommen.
Fragen der Vereine
Die Bereitschaft für die Bewirtschaftung war spürbar, doch der Teufel liegt im Detail. Vor allem die Vereine haben noch Anliegen, wie zum Beispiel: Wie wird mit Fahrgemeinschaften umgegangen, wenn ökologisch sinnvoll mehrere Personen sich treffen und dann in einem Auto verreisen, die restlichen Autos aber in Nottwil stehen bleiben? Müssen Freiwillige in den Vereinen ebenfalls bezahlen (in umliegenden Gemeinden gibt es Ausnahmeregelungen)? Warum bezahlen Auswärtige gleich viel wie Einheimische? Können Personen ausserhalb der Kernzone, die zwingend aufs Auto angewiesen sind, ausgenommen werden? Meinrad Müller hielt fest, dass Parkgebühren heute wie Benzin oder Versicherungen zu den regulären Autokosten gehören. Er versprach jedoch, alle Anliegen aus dem Mitwirkungsverfahren aufzunehmen und zu prüfen. Finanziell würde sich das Vorhaben für die Gemeinde lohnen: Geschäftsführer Marius Christ geht von einem «sechsstelligen Betrag» aus. Wenn auch dieser Aspekt wichtig ist, so geht es vor allem darum, das Problem der knappen Parkplätze im Siedlungsgebiet in den Griff zu bekommen. Gemeindepräsident Walter Steffen rief die Bevölkerung dazu auf, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die Vernehmlassung dauert vom 24. August bis zum 15. September. An der Gemeindeversammlung vom 30. November wird über den definitiven Vorschlag abgestimmt. Bei einem Ja tritt das Reglement ab 1. Januar 2027 in Kraft.
