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Quaggamuschel: Neue Massnahmen gegen die Verbreitung in Luzerner Gewässern

sda 16. Oktober 2025

Künftig sollen Schiffshalterinnen und -halter wegen der Quaggamuschel vor dem Einwassern in ein Luzerner Gewässer den Wechsel melden und ihr Schiff von einer autorisierten Stelle reinigen lassen. Diese neue Verordnung wird das 2024 erlassene Einwasserungsverbot ersetzen, teilt der Kanton Luzern mit.

Künftig sollen Schiffshalterinnen und -halter wegen der Quaggamuschel vor dem Einwassern in ein Luzerner Gewässer den Wechsel melden und ihr Schiff von einer autorisierten Stelle reinigen lassen. Diese neue Verordnung wird das 2024 erlassene Einwasserungsverbot ersetzen, teilt der Kanton Luzern mit.

Der Kanton Luzern will die Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel in die Luzerner Seen stoppen, teilt die Regierung mit. Das Ende 2024 beschlossene Einwasserungsverbot soll durch eine digitale Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung ersetzt werden. Laut der Mitteilung der Staatskanzlei müssen Schiffshalter vor dem Einwassern in Luzerner Seen den Gewässerwechsel melden und ihr Schiff von autorisierten Stellen reinigen lassen. Die Freigabe erfolgt über eine digitale Plattform. Die neue Verordnung gelte für alle schiffbaren Gewässer des Kantons und ersetze das bisherige Einwasserungsverbot für Sempacher-, Baldegger- und Rotsee, hiess es im Communiqué am Donnerstag.

Die Verordnung geht bis zum 16. Januar 2026 in die Vernehmlassung und soll laut dem Kanton die weitere Verbreitung «soweit wie möglich verhindern» oder die «Weiterverbreitung mindern». Die Quaggamuschel wurde im Kanton Luzern bisher nur im Vierwaldstättersee nachgewiesen. Schiffe, die zwischen Gewässern verkehren, gelten als Hauptverbreiter der invasiven Art, die ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und dem Aralsee stammt.