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Wie sich Quaggamuschel nicht weiter verbreiten soll

sda 01. April 2026

Seit dem 1. April ist die neue Schiffsmelde- und Reinigungsverordnung im Kanton Luzern in Kraft. Dadurch soll verhindert werden, dass die Verbreitung der Quaggamuschel in den Gewässern weiter fortschreitet.

Seit dem 1. April ist die neue Schiffsmelde- und Reinigungsverordnung im Kanton Luzern in Kraft. Dadurch soll verhindert werden, dass die Verbreitung der Quaggamuschel in den Gewässern weiter fortschreitet.

Wer ein Boot in einem Luzerner See einwassern will, darf dies seit dem 1. April erst nach dessen gründlicher Reinigung tun, teilt der Kanton Luzern mit. Der Regierungsrat hat eine neue Schiffsmelde- und Reinigungsverordnung auf den 1. April in Kraft gesetzt. Seit Mai 2024 sieht die Luzerner Schifffahrtsverordnung in einer knappen Regelung eine Reinigungspflicht für Boote und Schiffe vor, welche das Gewässer wechseln. Damit soll das Ausbreiten der Quaggamuschel verhindert werden (diese Zeitung berichtete). Seit Dezember 2024 dürfen zudem keine Boote in die quaggamuschelfreien Seen eingewassert werden. Diese Regelungen würden nun durch eine umfassende Verordnung abgelöst, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Das Einwasserungsverbot werde aufgehoben.

Die Verordnung sieht vor, dass Schiffe und Boote vor einem Gewässerwechsel durch einen zertifizierten Betrieb gereinigt werden müssen. Diese Reinigung muss bescheinigt und auf einer digitalen Plattform gemeldet werden. Diese werde bereits in diversen Kantonen eingesetzt, hiess es in der Mitteilung. Die 2014 in die Schweiz eingeschleppte Quaggamuschel bedroht die einheimische Natur und kann Infrastrukturen beschädigen. Im Kanton Luzern wurde sie 2024 im Vierwaldstättersse und jüngst auch im Rotsee, der mit dem Vierwaldstättersee verbunden ist, nachgewiesen. Sempacher- und Baldeggersee sind noch nicht befallen. Verbreitet werden dürfte die Muschel vor allem durch Boote und Schiffe, die in verschiedenen Gewässern unterwegs sind.

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