Wegen internationaler Entwicklungen im Steuerbereich, verliere der Kanton Luzern seinen bisherigen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern für grosse internationale Unternehmen. Diese würden mindestens 15 Prozent Steuern bezahlen und nicht mehr von einem niedrigen Steuerfuss profitieren, heisst es vonseiten des Kantons Luzern. Einen massgeblichen Anteil daran trage die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung – ein internationales Abkommen, das sicherstellen soll, dass grosse, global tätige Konzerne überall auf der Welt ihre Gewinne mit mindestens 15 Prozent versteuern. Das Hauptziel der Reform ist es, den weltweiten Steuerwettbewerb zu begrenzen und zu verhindern, dass multinationale Unternehmen ihre Gewinne in Steueroasen verschieben.
Aderlass von über 1,1 Milliarden Franken?
Sollten betroffene Unternehmen ihren Standort verlagern, drohe der Verlust von Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen und künftigen Investitionen, warnt der Kanton Luzern. Insgesamt würden Steuereinnahmen von über 1,1 Milliarden Franken für Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel stehen. Drohen bei einer Ablehnung der Vorlage an der Urne tatsächlich Abwanderungen von Unternehmen und damit finanzielle Einbussen für den Kanton Luzern? «Nicht von heute auf morgen, denn Standortentscheide wirken schleichend», sagt Roland Gut, Präsident der Industrie- und Handelsvereinigung Sursee-Willisau. Investitionen würden andernorts getätigt, Erweiterungen verschoben oder neue Arbeitsplätze nicht in Luzern geschaffen. Eine Ablehnung führe nicht automatisch zu einer Abwanderungswelle, erklärt Gut. «Sie erhöht aber das Risiko, dass Luzern langfristig an Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen verliert.»
«Von den 250 Millionen, über die wir abstimmen, fliessen über 200 Millionen entweder in Steuersenkungen für Reiche und Grossunternehmen oder via staatliche Subventionen direkt wieder zurück an die Grosskonzerne.»
Auch für den Direktor der Wirtschaftsförderung Luzern, Patrik Wermelinger, besteht das Risiko einer Unternehmensabwanderung: «Global tätige Firmen überprüfen regelmässig, ob sie ihre wertschöpfungsstarken Funktionen an den richtigen Standorten haben. Es gibt Länder, die ebenfalls intensiv an ihrer Standortattraktivität arbeiten und damit auch Firmen im Kanton Luzern kontaktieren, um sie für sich zu gewinnen.» Die Rahmenbedingungen laufend wettbewerbs- und zukunftsfähig zu halten, sei deshalb wichtig, denn von einem attraktiven Wirtschafts- und Wohnstandort würden letztlich Unternehmen und Bevölkerung profitieren.
Geld in Werkplatz Luzern investieren
Ganz anders klingen die Antworten der Vorlagen-Gegner. Marcel Budmiger, SP-Kantonsrat des Kantons Luzern und Geschäftsleiter des Luzerner Gewerkschaftsbundes, sagt etwa: «Treibsandfirmen, die nichts mit dem Standort Luzern verbindet und die sich nur mit Geldgeschenken anlocken lassen, werden wohl weiterziehen.» Das eingesparte Geld könne man aber sinnvoller in den Werkplatz Luzern investieren als in Subventionen für Grossunternehmen. Der Grünen-Kantonsrat des Kantons Luzern, Samuel Zbinden, erklärt, dass er und seine Partei nicht gegen Standortförderung, sondern gegen dieses Verständnis davon sind. «Ein Nein bietet die Chance, die Gelder so einzusetzen, dass auch die breite Bevölkerung und KMUs davon profitieren können und gleichzeitig unser Standort attraktiver wird.»
Vorteile für Firmen und Volk?
Die Luzerner Unternehmen sollen schwerpunktmässig von Massnahmen zur Innovationsförderung sowie verbesserten Rahmenbedingungen in Sachen Steuerbelastung, Digitalisierung, internationale Schulen, Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen sowie kundenorientierter Verwaltung profitieren. Gleichzeitig sind auch Massnahmen geplant, um die Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung zu stärken. Der Fokus liege hier auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung, teilt der Kanton Luzern mit. Hierfür sollen 2026 planmässig 250 Millionen Franken investiert werden und ab 2027 legt der Kantonsrat die Mittel jährlich fest.
Starke Wirtschaft gleich Lebensqualität
Dabei stellt sich die Frage, ob starke Unternehmen, internationale Attraktivität und hohe Lebensqualität für die Luzerner Bevölkerung gleichzeitig gefördert werden können. Für Roland Gut gehören diese Ziele zusammen. «Erfolgreiche Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und finanzieren öffentliche Leistungen. Gleichzeitig brauchen sie Fachkräfte, gute Schulen, moderne Infrastrukturen und eine hohe Lebensqualität.» Ein starker Wirtschaftsstandort schaffe Lebensqualität und eine attraktive Region stärke wiederum die Unternehmen.
«Eine Ablehnung würde das Risiko erhöhen, dass Luzern langfristig an Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen verliert.»
Auch für Patrik Wermelinger sei ein Wirtschaftsstandort für Unternehmen dann attraktiv, wenn dies auch für Mitarbeitende und die Bevölkerung zutreffe. «Genügend Arbeitsplätze, eine unkomplizierte und leistungsfähige Infrastruktur, verlässliche Rahmenbedingungen und weitere Massnahmen – beispielsweise die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung oder die Förderung von internationalen Schulen – stärken deshalb die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, der Unternehmen und erhöhen die Lebensqualität für die Bevölkerung.»
Ist die Vorlage unausgewogen?
Für Samuel Zbinden könne die Vorlage nicht einhalten, was sie verspreche. «Von den 250 Millionen, über die wir abstimmen, fliessen über 200 Millionen entweder in Steuersenkungen für Reiche und Grossunternehmen oder sie fliessen via staatliche Subventionen direkt wieder zurück an die Grosskonzerne. Massnahmen für die Lebensqualität der breiten Bevölkerung, oder eine Standortförderung, von der auch ein durchschnittliches Luzerner KMU profitiert, sind höchstens am Rande Teil der Vorlage.» Dies sei alles andere als ausgewogen. Für Marcel Budmiger ist klar: «Faktisch stimmen wir nur über die neue Subvention (Luzerner Innovationsbeitrag LIB), die Mitfinanzierung der Erschliessung von Wirtschaftsflächen und mehr Bürokratie (Fokusprogramm Wirtschaftsförderung) ab.» Ausser von der Erschliessung von Wirtschaftsflächen würden die KMU nicht profitieren. «Der Grossteil der Mittel fliesst aber als neue Subvention an Grossunternehmen zurück, davon profitieren vor allem deren Aktionäre.»
Breit ja, beliebig nein
Für die Umsetzung des Massnahmenpakets bestehen teilweise bereits gesetzliche Grundlagen oder sie befinden sich in Erarbeitung (beispielsweise das E-Government-Gesetz). Für das Fokusprogramm Standortförderung sowie für die beiden Massnahmen Luzerner Innovationsbeitrag und Erschliessung von Wirtschaftsflächen ist indes eine Änderung des Gesetzes über die Standortförderung und die Regionalpolitik nötig. Auf Aussenstehende mag das geschnürte Massnahmenpaket etwas überladen und undurchsichtig wirken.
«Der Grossteil der Mittel fliesst als neue Subvention an Grossunternehmen zurück, davon profitieren vor allem deren Aktionäre.»
Für Roland Gut ist dieser Eindruck nachvollziehbar. «Standortförderung umfasst mehr als nur Steuern: Innovation, Fachkräfte, Digitalisierung, Erreichbarkeit und Lebensqualität spielen zusammen.» Wichtig seien klare Prioritäten, einfache Zugänge für KMU und eine transparente Erfolgskontrolle. «Breit darf das Paket sein, beliebig oder bürokratisch darf es nicht werden.» Patrik Wermelinger bläst ins gleiche Horn: «Gerade weil sich die Bedürfnisse verändern – nicht nur die der Unternehmen, sondern auch jene der ganzen Bevölkerung – ist es wichtig, permanent an den Standortfaktoren zu arbeiten.» Die Anliegen der Unternehmen würden im Massnahmenpaket mit denjenigen der Bevölkerung verbunden. Das Paket sei facettenreich, aber klar.
Steeltec als Druckmittel?
Eine ganz andere, dezidierte Meinung hat Marcel Budmiger, wenn er sagt: «Das Massnahmenpaket soll von den neuen Millionensubventionen ablenken, die sich mit einer liberalen Wirtschaftspolitik eigentlich nicht vereinbaren lassen. Investitionen in Kitas oder Kulturförderung sind wichtig, aber das wurde bereits beschlossen. Abgestimmt wird vor allem über die Subventionen.» Wie schwach die Argumente für die neuen Millionensubventionen seien, zeige sich auch daran, dass der Unterstützungsbeitrag an das Emmer Stahlunternehmen Steeltec von einem Ja zum Subventionspaket abhängig gemacht worden sei – obwohl beides eigentlich nichts miteinander zu tun habe.
«Genügend Arbeitsplätze, eine unkomplizierte und leistungsfähige Infrastruktur sowie verlässliche Rahmenbedingungen stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts, der Unternehmen und erhöhen die Lebensqualität für die Bevölkerung.»
Kritische Stimmen seien so zum Schweigen gebracht worden, holt Budmiger aus: «Wenn die bürgerlichen Parteien Standortförderung nicht nur für Aktionäre, sondern auch für Arbeitsplätze machen wollen, dann könnte der Beitrag an das Stahlunternehmen auch bei einem Nein zum Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) gesprochen werden.» Nicht alle teilen die Meinung von Marcel Budmiger im Luzerner Gewerkschaftsbund, weshalb dieser die Stimmfreigabe beschlossen hat. Für Samuel Zbinden ist die Vorlage vor allem sehr einseitig. «Ein grosser Teil der Gelder, die der Kanton Luzern aus der OECD-Mindeststeuer erhält, soll direkt wieder an die Konzerne zurückfliessen.» Dies sei nicht nachhaltig und auch nicht gerecht.
Bürgerliche dafür, Linke dagegen
Ob die Argumente der Pro- oder der Contra-Fraktion besser bei der Luzerner Stimmbevölkerung angekommen sind, wird sich an der Volksabstimmung am 27. September zeigen. Der Luzerner Kantonsrat hat bereits darüber abgestimmt und die Vorlage mit 86 zu 27 Stimmen angenommen. Dabei stimmten die Mitte-, die SVP-, die FDP- und die GLP-Fraktion der Gesetzesänderung einstimmig zu. Die SP-Fraktion lehnte die Vorlage einstimmig ab, die Fraktion der Grünen mit einer Enthaltung.



