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Region

Siedlungs-Wildwuchs Einhalt gebieten

Daniel Zumbühl 31. Januar 2021

Gemäss der räumlichen Entwicklungsstrategie Sursee-Mittelland sind die Siedlungsränder «städtebaulich und landschaftsgestalterisch sorgfältig auszubilden». Wie dies konkret geschehen soll, zeigt der Teilrichtplan Siedlungsbegrenzung auf, der öffentlich aufliegt.

Noch bis am 23. Februar liegt der regionale Teilrichtplan Siedlungsbegrenzung des Regionalen Entwicklungsträgers (RET) Sursee-Mittelland öffentlich auf. Personen, Organisationen und Behörden im Perimeter des Richtplans können sich bis zu diesem Termin dazu äussern. Die Unterlagen umfassen den Richtplan-Text, den Übersichtsplan und den Erläuterungsbericht. Wie aus dem Richtplan-Text hervorgeht, definiert der Teilrichtplan die aus regionaler Sicht relevanten Siedlungsbegrenzungslinien für Wohn-, Misch- und Arbeitszonen. Auf der Karte sind diese Begrenzungslinien, die für die Behörden verbindlich sind, eingezeichnet.

Der Perimeter des Teilrichtplans erstreckt sich über die Gemeinden Beromünster (Ortsteile Beromünster und Gunzwil), Mauensee (Ortsteil Chotten), Oberkirch, Neuenkirch (Ortsteile Neuenkirch und Sempach Station), Schenkon, Sempach, Sursee und Triengen (Ortsteil Triengen). In den übrigen Gemeinden beziehungsweise Ortsteilen wurden keine Siedlungsbegren-zungslinien festgelegt. Allfällige Siedlungserweiterungen werden dort im Rahmen des Ortsplanungsverfahrens geprüft.

 

Drei Typen von Begrenzungslinien

Der Teilrichtplan unterscheidet drei Typen von Siedlungsbegrenzungslinien:

Die Begrenzungslinie Typ A begrenzt die Bauzonen. Sie zeigt auf, wo aufgrund übergeordneter Interessen auf Siedlungserweiterungen zu verzichten ist.

Die Begrenzungslinie Typ B zeigt auf, wo bei entsprechendem Bedarf aus kommunaler und übergeordneter Sicht und unter Beachtung der qualitativen Mindestanforderungen (zum Beispiel eines qualifizierten Verfahrens) Siedlungserweiterungen zulässig sind.

Die Begrenzungslinie Typ C definiert die langfristig möglichen Siedlungsgrenzen, wobei die Entwicklung von innen nach aussen zu erfolgen hat.

Die Begrenzungslinien Typ A und Typ B lassen den Gemeinden einen Anordnungsspielraum von einer Bautiefe, «um raumplanerisch zweckmässige Planungen nicht unnötig zu behindern». Salopp ausgedrückt entspricht dies einer zusätzlichen Häuserzeile. Für solche Erweiterungen haben die Gemeinden die vorgesehene Zonenplanänderung dem kantonalen Bau- und Umweltdepartement zur Prüfung einzureichen, wobei auch eine Stellungnahme des RET Sursee-Mittelland mitzuliefern ist.

 

Orts- und Landschaftsbild im Blick

Wie der Begleittext zum Teilrichtplan weiter postuliert, sind Bauten und Anlagen in unmittelbarer Nähe von Siedlungsbegrenzungslinien «besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzuordnen». Einen hohen Stellenwert geniesst dabei insbesondere der Schutz von Landschaftsräumen und -spangen von überregionaler Bedeutung. Ausserhalb der Siedlungsbegrenzungslinien können die Gemeinden ohne Anpassung des Teilrichtplans folgende Nutzungszonen vorsehen:

Sonderbauzonen,

Zonen für öffentliche Aufgaben wie Zonen für öffentliche Zwecke, Zonen für Sport- und Freizeitanlagen, Grünzonen und dergleichen,

projektbezogene und positiv beurteilte Erweiterungen der Bauzone für bestehende Betriebe und

strategische Arbeitsgebiete gemäss kantonalem Richtplan. Ein solches besteht etwa nördlich der Autobahn auf Surseer und Schenkoner Gemeindegebiet (Sursee Nord/Schwyzermatt).

 

Diverse Parameter spielen mit

Wie aus den Erläuterungen zum Teilrichtplan hervorgeht, spielten bei dessen Erarbeitung diverse Parameter eine Rolle. Die Palette reicht von Wäldern und Gewässern über Kunstbauten, Siedlungstrennräume, Landschaften von nationaler oder regionaler Bedeutung (Wauwiler Moos/Ufer des Sempachersees) und Naturobjekte bis hin zu Wildtierkorridoren und Grundwasserschutzarealen. Ein hoher Stellenwert kommt gemäss der kantonalen Dienststelle uwe dem Erhalt der Fruchtfolgeflächen zu, was nicht zuletzt auch beim Standortentscheid für den Neubau des Luzerner Kantonsspitals Sursee eine Rolle spielte.

Im Rahmen der Vernehmlassung nahmen die RET-Verbandsgemeinden mehrheitlich zustimmend vom Teilrichtplan Kenntnis. In den Gemeinden Neuenkirch, Oberkirch und Triengen wurden aufgrund der Stellungnahmen Anpassungen vorgenommen. In den Gemeinden Mauensee (Gebiet Holzacher zwischen Waldegg und Camping Waldheim), Neuenkirch (Erweiterung des Entwicklungsschwerpunkts Sempach Station), Oberkirch (Gebiet Burg) und Triengen (Flugplatz) konnte einzelnen Anträgen aufgrund übergeordneter Interessen nicht entsprochen werden.

Nach der öffentlichen Auflage wird der Teilrichtplan den Delegierten des RET Sursee-Mittelland zur Beschlussfassung unterbreitet. Mit der Genehmigung durch den Regierungsrats tritt er dann in Kraft.

 

Die Unterlagen der öffentlichen Auflage zum regionalen Teilrichtplan Siedlungsbegrenzung sind unter www.sursee-mittelland.ch/ueber-uns/aktuelles/regionaler-teilrichtplan-siedlungsbegrenzung/ zu finden.

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