Kurz nach 16 Uhr fuhr am Montag, 3. Mai, ein Motorradfahrer auf der Luzernerstrasse von Beromünster Richtung Neudorf. Nach dem Flugplatz Beromünster flüchteten mehrere Rehe von der Wiese her und überquerten die Strasse. Das erste Reh wurde vom Motorrad seitlich-frontal erfasst. Dabei kam der Töfffahrer zu Fall und verletzte sich dabei. Er wurde nach der Sachverhaltsaufnahme in ärztliche Behandlung gebracht. Gemäss Mitteilung der Luzerner Polizei war das Reh auf der Stelle tot. Am Motorrad entstand ein Sachschaden von rund 5000 Franken.
Vorsicht Wildwechsel
In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor Wildtieren. Strassen durchqueren Wege, die Wildtiere auf der Suche nach Nahrung und Schutz regelmässig überqueren – sogenannte Wildwechsel. Wildtiere sind besonders in der Dämmerung auf Nahrungssuche oder begeben sich in ihre Ruhezonen. Diese Zeit fällt zwischen Herbst und Frühling in den Berufsverkehr. Deshalb ist zu dieser Tageszeit besondere Aufmerksamkeit geboten.
Die Polizei rät zu folgenden Verhaltensregeln:
• Entlang von Feldern, Wäldern, Hecken und an Strassen, die mit dem Verkehrssignal «Wildwechsel» gekennzeichnet sind, ist das Tempo anzupassen
• Aufmerksam den Strassenrand beobachten
• Im Wald damit rechnen, dass jederzeit ein Wildtier aus dem Gebüsch auftauchen kann. Besonders Rehe und Hirsche tun dies mit hohem Tempo und in hohen Sprüngen. Nicht selten sind mehrere Tiere unterwegs
• Falls Wild im Scheinwerferlicht auftaucht, sofort bremsen, abblenden (damit die Tiere nicht erstarrt stehen bleiben) und hupen, um sie aufzuschrecken
Nach einer Kollision mit einem Wildtier ist der Lenker des Motorfahrzeugs für die Regelung des Falls und die Sicherheit der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer verantwortlich:
• Unverzüglich anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Diese meldet den Fall dem verantwortlichen Jagdaufseher, welcher die allfällige Nachsuche organisiert und/oder das Wildtier waidgerecht erlöst. Er stellt auch die erforderliche Versicherungs-Bescheinigung aus
• Wer den Wildtierunfall nicht meldet, einem Tier den «Todesstoss» versetzen will oder den Tierkadaver mitnimmt, macht sich strafbar.