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Vogelgrippe: Sempachersee ist Beobachtungsgebiet

16. Januar 2025

Der Sempachersee ist eines von sechs Beobachtungsgebieten zur Erkennung von Vogelgrippefällen im Kanton Luzern.

In der ersten Januarhälfte haben sich die Fälle von Vogelgrippe (Aviärer Influenza) bei Wildvögeln schweizweit gehäuft. Unter anderem wurden im Kanton Thurgau zwei Silbermöwen und im Kanton Bern ein Schwan positiv auf die Seuche getestet. In der aktuellen Wintersaison wurden im Kanton Luzern noch keine positiven Fälle von Vogelgrippe festgestellt. Im Kanton Luzern gibt es neu sechs Beobachtungsgebiete an Gewässern, so auch am Sempachersee. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nur in Einzelfällen und nur bei sehr engem Kontakt mit erkranktem Geflügel auf den Menschen übertragbar.

Aufgrund der verschärften Situation mit einem positiven Fall eines Wildvogels im Kanton Bern sowie mit Blick auf die internationale Situation hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Ausweitung des bestehenden Beobachtungsgebiets auf die Ufergebiete der meisten natürlichen Seen und grossen Flüsse der Schweiz angeordnet. Die entsprechenden Massnahmen wurden festgelegt und die entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Das grösste Übertragungsrisiko ist der direkte Kontakt von Hausgeflügel zu Wasservögeln. Die verschärften Regeln gelten schweizweit ab dem 16. Januar bis voraussichtlich am 31. März.

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