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Zum Schutz vor der invasiven Art

16. Dezember 2024

Um eine Weiterverbreitung der invasiven Quaggamuschel auf noch nicht befallene Luzerner Seen zu verhindern, beschliesst der Regierungsrat ein Einwasserungsverbot für Schiffe in den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee. 

Die Quaggamuschel wurde vor wenigen Jahren in der Schweiz entdeckt. Ist ein Gewässer einmal betroffen, gibt es bisher keine Massnahmen, um die Ausbreitung der invasiven Muschel zu stoppen. Sie hat negative Auswirkungen auf das Ökosystem eines Gewässers, verursacht hohe Schäden an Infrastrukturen und sorgt für Einbussen in der Fischerei. Nach heutigem Wissen gelten Schiffe, die in verschiedenen Gewässern eingewassert werden, als wichtigste Verbreiter der Quaggamuschel. Die Quaggamuschel wurde diesen Herbst in verschiedenen Teilen des Vierwaldstättersees bereits nachgewiesen. Dieselben Umwelt-DNA-Untersuchungen haben jedoch keine Nachweise für die Präsenz von Quaggamuscheln im Sempacher-, Baldegger- und Rotsee erbringen können. Aus diesem Grund beschliesst der Regierungsrat für diese drei Seen ein Einwasserungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung.

Befristetes Einwasserungsverbot

Das befristete Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee beruht auf dem Postulat P 214 Muff Sara und Mitunterzeichnenden über die Verschärfung der Schiffsreinigungspflicht. Der Vorstoss wurde in der diesjährigen Juni-Session erheblich erklärt. 

Schiffe, die auf dem entsprechenden See zugelassen sind und zuvor nicht in einem anderen Gewässer verkehrten, dürfen weiterhin eingewassert werden. Vom Verbot ebenfalls ausgeschlossen sind Schiffe der Polizei, der Feuerwehr oder des Militärs sowie Schiffe, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Ebenfalls weiterhin erlaubt ist das Einwassern von Schiffen im Zusammenhang mit Ruderregatten und -trainings auf dem Rotsee. Für diese Ausnahmen gilt die bereits etablierte Reinigungspflicht. Für Sportgeräte wie Surf- oder Kitesurfbretter oder SUPs wird die Reinigung gemäss Weisungen dringend empfohlen.

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