Richtung Hellbühl, begegnet dem Fahrzeuglenker auf der Ausserortsstrasse mit Tempo 60 im Bereich der Hellbühlstrasse 26 und 28 ein Fussgängerstreifen, dessen Markierung schon etwas in die Jahre gekommen ist. Seit Kurzem ist die Sanierung und Verbreiterung der Hellbühlstrasse für knapp zwei Millionen Franken im Gang. Nach Angaben des Neuenkircher Gemeindeammans Markus Wespi sollen die Arbeiten, die im Juli begonnen haben, noch bis Juni des nächsten Jahres dauern. Einzelne Passagen der Baustelle sind mit Lichtsignalanlagen geregelt. Es kann zu Wartezeiten von wenigen Minuten kommen.
Mittelinsel statt Streifen
Nach Abschluss der Arbeiten wird vom Fussgängerstreifen gar nichts mehr zu sehen sein, wie Gemeindepräsident Kari Huber bestätigt. Gestützt auf ein Gutachten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) werde auf der Hellbühlstrasse keine Signalisation eines Fussgängerstreifens auf der Hellbühlstrasse mehr bewilligt. Das heisst konkret, dass der Fussgängerstreifen wegfallen wird. Stattdessen erhält die Hellbühlstrasse im erwähnten Bereich eine Mittelinsel, welche die Fahrbahnen trennt. Die eine Fahrbahn wird versetzt und leicht geschwungen um die Mittelinsel geführt. «Dadurch wird ein Queren in zwei Etappen ermöglicht», sagt Kari Huber. Und die Fahrzeuglenker werden gezwungen, ihr Tempo zu senken. Zusätzlich erhöht eine neue, beidseitige Beleuchtung die Erkennbarkeit der querenden Fussgänger.
Nur wenige queren die Strasse
Ein entscheidendes Kriterium gegen einen Fussgängerstreifen waren auch die sehr wenigen Menschen, welche die Hellbühlstrasse an der erwähnten Stelle überqueren. Wie Stephan Kieliger, Abteilungsleiter Realisierung Strassen bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur des Kantons Luzern, festhält, habe eine Zählung in diesem Frühling lediglich eine Frequenz von durchschnittlich einer Person pro Stunde ergeben – bei einem Verkehrsaufkommen von 2700 Fahrzeugen pro Tag. «Damit ein Fussgängerstreifen sicher betrieben werden kann, soll dieser von Fussgängern regelmässig begangen werden.» So müssten an den fünf meistbelasteten Stunden eines Durchschnittstages mindestens 100 Fussgänger über die Strasse gehen. Nur in einem solchen Fall seien sich die Fahrzeuglenker genügend an Fussgänger gewohnt und entsprechend aufmerksam. «Ein Fussgängerstreifen an sich ist nicht per se sicherer, denn er deklariert lediglich das Vortrittsrecht», ruft Stephan Kieliger in Erinnerung. «Diese Resultate zusammen mit dem Gutachten führten zum Entscheid, den Fussgängerstreifen zu entfernen.»
Zusätzliches Land kam einvernehmlich
Die Verbreiterung und Sanierung der Hellbühlstrasse bedurfte zusätzliches Land. Enteignungen wären denkbar gewesen wegen des öffentlichen Interesses an der Verbindungsstrasse. Die Verhandlungen mit den Grundeigentümern konnten jedoch alle einvernehmlich beendet werden, wie Gemeindepräsident Kari Huber ausführt. «Die Landwirte haben sich stets sehr kooperativ gezeigt. Der definitive Landerwerb findet nach Abschluss der Arbeiten im nächsten Sommer statt.»