Im Kantonsblatt vom 27. Juli war der Neubau eines Musik- und Kulturraumes auf der Schulanlage Grünau ausgeschrieben. Bis am 4. September können Baufirmen ihre Offerten einsenden. Das Erstaunliche daran: Der Entscheid, ob der Musik- und Kulturraum gebaut wird, ist noch gar nicht gefallen. Das Stimmvolk befindet über den Baukredit an der Urne am 17. November.
Der Musik- und Kulturraum ist in Neuenkirch schon länger ein Thema. Es kam mehrmals zu Verzögerungen, etwa auch im Herbst 2018, als bereits einmal über den Baukredit für einen Musik- und Kulturraum am Standort der Dreifachturnhalle Grünau hätte abgestimmt werden sollen. Damals begründete Gemeindepräsident Kari Huber, dass der finanzielle Rahmen, der auf rund sieben Millionen Franken geschätzt worden war, nicht habe eingehalten werden können und die Zeit für eine seriöse Neuberechnung nicht mehr ausgereicht habe.
75 Prozent der Kosten klarlegen
Bei der jetzigen frühzeitigen Ausschreibung sind es wiederum die Kosten, die den Ausschlag gegeben haben, wie Kari Huber auf Anfrage erklärt. «Wir wollen dem Stimmvolk eine möglichst präzise Höhe des Baukredites vorlegen.» Bei einem Kostenvoranschlag gehe man immer von rund 15 Prozent Abweichung nach oben oder unten aus. «Das ist viel Geld.» Zu viel aus Sicht des Gemeinderates, um mit der Ausschreibung zuzuwarten. «Wir haben deshalb entschieden, die grössten Gewerke auszuschreiben und somit rund 75 Prozent der Kosten auf sicher zu haben.» Huber räumt ein, dass das Vorgehen nicht üblich sei, aber aus den obgenannten Gründen als angezeigt erachtet werde.
Verzögerungen vorbeugen
«Wir sind überzeugt, dass eine hohe Kostensicherheit Vertrauen schafft und der Bürger dies auch goutiert.» Eine Sicherheit, dass der Bürger den Kredit dann auch annehme, gebe es aber nicht, ist sich der Gemeindepräsident bewusst. «Die Ausschreibungen wurden unter Vorbehalt der Zustimmung der Stimmbürger gemacht.» Judith Setz, Fachspezialistin Kommunikation des kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, führt aus, dass die Praxis einer öffentlichen Ausschreibung einer Auftragsvergabe vor einem Volksentscheid auch vom Kanton gehandhabt werde. «Der Vorteil ist, dass ein Vorhaben ohne Unterbrüche realisiert werden kann.» Bei einer vorzeitigen Ausschreibung müsse aber aus den Unterlagen ersichtlich sein, dass der neben der Projektbewilligung erforderliche Kreditbeschluss des dafür zuständigen Gremiums noch nicht vorliege und erst danach der Zuschlag erteilt werden könne.