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Neuenkirch

Schulterschluss für einen sicheren Strassenübergang

Geri Wyss 21. Januar 2020

Neuenkirchs Bestrebungen, im Bereich der Lippenrüti über die Hauptstrasse einen Fussgängerstreifen zu erreichen, sind wiederholt gescheitert. Jetzt nimmt die Gemeinde über die Parteigrenzen hinweg einen weiteren Anlauf.

Die Situation ist hinlänglich bekannt. Wer die Strasse unterhalb des Wohn- und Pflegezentrums Lippenrüti und der Alterswohnungen im Lippenrütipark überqueren will, steht vor einem heiklen Unterfangen. Wohl besteht eine Warteinsel mitten in der Ausserortsstrasse, ein Fussgängerstreifen jedoch fehlt. Vor allem Betagte wirken verunsichert, wenn sie über die Strasse gehen wollen. Obwohl der Strassenabschnitt zwischen der Ortstafel Neuenkirch und dem Kreisel Lippenrüti recht kurz ist, gilt doch Tempo 80 und die eine oder andere Person beschleunigt ihr Fahrzeug in diesem Bereich die Geschwindigkeit. 

 

Kanton berief sich auf Normen
Schon mehrmals haben Exponenten der Gemeinde Neuenkirch Anstrengungen unternommen, um beim Kanton mit ihrem Anliegen, unterhalb der Lippenrüti einen Fussgängerstreifen zu erwirken, durchzudringen. So hat der Gemeinderat etwa mit den Verantwortlichen der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur das Gespräch gesucht. Auch haben die Kantonsräte Jim Wolanin und Roger Zurbriggen parlamentarische Vorstösse unternommen. All dies blieb ohne Erfolg. Der Kanton stellte sich auf den Standpunkt, dass auf Ausserortsstrassen keine Fussgängerstreifen erlaubt sind und berief sich dabei auch auf die geringe Frequenz von Fussgängern in diesem Bereich. Als Leitlinie dienten den Verantwortlichen in Luzern Normen, die von der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) ausgearbeitet worden sind.

 

Breit abgestützte Petition
Nun folgt eine Petition, welche sowohl sämtliche Ortsparteien, die Verantwortlichen der Baugenossenschaft Lippenrütipark als auch der Gemeinderat lanciert haben. Die Unterschriftensammlung beginnt in den nächsten Tagen. Die Petition steht unter dem Slogan «Sicherheit vor Tempo!» und fordert eine sichere Strassenquerung für Betagte und Besucher der Lippenrüti. Mit einer Petition können Bürger eine Bitte bei der Regierung deponieren. Konkret fordern die Unterzeichnenden, im Abschnitt Lippenrüti die Tempovorgabe auf 60 zu reduzieren und einen Fussgängerstreifen zu markieren. 

 

Auslöser Strassenbauprojekt
Dass das Petitionskomitee gerade jetzt aktiv wird, ist kein Zufall. Gegenwärtig läuft eine nicht öffentliche Vernehmlassung für die Erstellung einer Radverkehrsanlage auf der Kantonsstrasse zwischen Neuenkirch und dem Kreisel Lippenrüti. «Das Projekt des Kantons verschlechtert die Situation zusätzlich. Das wollen wir so nicht hinnehmen», macht Kantonsrat Jim Wolanin deutlich. Er ist überzeugt, dass auch innerhalb der erwähnten Normen der VSS genügend Spielraum vorhanden wäre, um Ausnahmeregelungen auch auf Ausserortsstrassen zu treffen. So könnten für Personen mit besonderer Schutzwürdigkeit – und dazu zählten betagte Personen zweifelsohne – besondere Massnahmen mit den geltenden Vorgaben umgesetzt werden. Noch besser aber sei, nun im Rahmen der Planung der Radverkehrsanlage diesen Abschnitt zu einem Innerortsbereich mit Tempo 60 zu machen. 

 

Hoffen auf Kantonsrat
Jim Wolanin und seine Mitstreiter sind sich bewusst, dass bisher Petitionen, die ja eigentlich nur Bitten sind, im Kantonsrat einen schweren Stand hatten. Dies scheine sich aber in der neuen Legislatur geändert zu haben, führt Wolanin aus. Als Beispiel führt er die Luzerner Frauenstreik-Petition ins Feld, mit der ein Komitee einen ausführlichen Bericht zur Gleichstellungspolitik im Kanton fordert und die vom Kantonsrat überwiesen worden ist. «Mit unserer Petition wird sichergestellt, dass sich der Kanton eingehend mit der Situation in der Lippenrüti auseinandersetzt.» Jim Wolanin hofft, dass das Strassenbauprojekt für die Radverkehrsanlage entsprechend angepasst wird.

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