Mit der Ortsplanung wird die Bau- und Zonenordnung in der Gemeinde Neuenkirch festgelegt. Massgebend sind dabei vor allem die Zonenpläne sowie das Bau- und Zonenreglement. Aufgrund von Anpassungen der übergeordneten Gesetze und Planungen müssen die Ortsplanungsunterlagen der Gemeinde Neuenkirch gesamthaft überarbeitet werden. Für die Überarbeitung hat der Gemeinderat eine Ortsplanungskommission eingesetzt. Die Kommission hat zusammen mit dem Ortsplaner die Anpassungen vorbereitet.
Die vom Gemeinderat verabschiedeten Unterlagen wurden der Bevölkerung bereits im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vorgestellt. Der Kanton hat die Unterlagen der Gemeinde Neuenkirch vorgeprüft und punktuelle Anpassungen beantragt.
Die 1. öffentliche Auflage fand vom 5. Mai bis 3. Juni 2025 statt. Im Anschluss daran fanden die Einspracheverhandlungen statt. Die Erledigung einzelner Einsprachen führte zu Anpassungen, welche in einer 2. öffentlichen Auflage aufgelegt werden. Alle übrigen Planinhalte in den Zonenplänen und Bestimmungen des Bau- und Zonenreglements bleiben gegenüber der 1. öffentlichen Auflage unverändert und sind nicht Gegenstand dieses Auflageverfahrens.
Die amtliche Vermessung der Gemeinde Neuenkirch wurde im Auftrag des Kantons Luzern erneuert und ist seit Anfang Oktober 2025 online in den kantonalen Daten und im Geoportal ersichtlich. Die Erneuerung der amtlichen Vermessung bedingt auch eine Bereinigung des Zonenplans, die im Rahmen der 2. öffentlichen Auflage vorgenommen wird.
Die Änderungen an den Akten der Gesamtrevision der Ortsplanung gegenüber der 1. öffentlichen Auflage werden vom 5. Januar bis 3. Februar 2026 bei der Gemeindeverwaltung Neuenkirch öffentlich aufgelegt. Die relevanten Unterlagen der Gesamtrevision der Ortsplanung können auch im Internet unter www.neuenkirch.ch/ortsplanung eingesehen werden.
