An der Gemeindeversammlung vom 24. November 2025 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Neuenkirch eine Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements im Gebiet Krauerhusegg beschlossen. Auf dem Areal soll eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung stattfinden, wofür eine Einzonung von 1’248 Quadratmetern in die Spezielle Wohnzone nötig ist. Die Fläche wird mit der Auszonung einer deckungsgleichen Fläche in die Landwirtschafts- respektive die Reservezone kompensiert. Die beschlossene Änderung des Zonenplans und des BZR im Gebiet Krauerhusegg stehen im Einklang mit den übergeordneten Erlassen und der Richtplanung, weshalb sie der Regierungsrat genehmigt hat.
Umzonung Krauerhusegg wurde genehmigt
PD
03. März 2026
Die beschlossene Änderung des
Die beschlossene Änderung des
