Benjamin Emmenegger, sind Sie zufrieden, wie man bei der Planung und der Wohnungsvergabe der Krauerhusegg vorangekommen ist?
Grundsätzlich sind wir zufrieden. Es geht voran. Von 20 Einheiten sind rund drei Viertel bereits reserviert – vom 2.5-Zimmer-Studio bis zum 5.5-Zimmer-Reihenhaus. Der Prozess ist aufwendig, aber genau so wollten wir es: transparent, mit Punktesystem, mit öffentlicher Auslosung im Gemeinderat, mit Zeit für Detailfragen. Die künftigen Bewohnenden sind engagiert und gestalten das Projekt mit ihren Fragen und Rückmeldungen bereits aktiv mit – genau das ist der Sinn unseres Mitwirkungsmodells.
Welche Kriterien muss jemand erfüllen, damit eine Wohnung ergattert werden kann?
Es gibt ein Punktesystem mit maximal 15 Punkten in drei Bereichen: kein bestehendes Wohneigentum (Eigentum), Wohnsitz oder biografischer Bezug zu Neuenkirch (Persönliches) und aktives Engagement in der Gemeinde (Bindung). Bei Punktegleichstand entscheidet eine Auslosung. Grundvoraussetzung ist die Selbstnutzung – die Wohnungen sind für Bewohnende, nicht für Investoren. Der grössere Anteil der Wohnungen ist lange schon vergeben und teilweise gibt es Wartelisten. Andere Wohnungen sind jedoch verfügbar – womit sich nun auch Personen mit wenig Punkten einfach anmelden können.
Was ist der Hintergrund, dass man so strikte Kriterien vorgegeben hat?
Wohnraum für junge Familien mit Bezug zur Gemeinde ist ein grosses Bedürfnis. Es handelt sich um Gemeindeland im Baurecht mit moderatem Baurechtszins – da war für uns von Anfang an klar, dass die Wohnungen einen Bezug zu Neuenkirch haben sollen. Zudem ist das Modell «Mitwirkung beim Bauen» anspruchsvoll: Die Bewohnenden gestalten das Projekt in der Planungs- und Bauphase aktiv mit. Das funktioniert besser mit Personen, die sich mit dem Ort verbunden fühlen.
Warum lohnt es sich, sich auf die Warteliste einzutragen?
In dieser Phase gibt es immer wieder Bewegungen – Umbuchungen, Rückzüge, Umentscheidungen. Wer auf der Warteliste ist, kann kurzfristig nachrücken. Aktuell sind noch Einheiten verfügbar oder im Nachrücken. Fairerweise muss ich auch erwähnen, dass wir sehr früh mit den Vergaben gestartet haben. Dies hat dazu geführt, dass wir einige Fragen – die zum detaillierten Baurecht – noch nicht beantworten können. Das würde ich rückwirkend anders gestalten. Interessierte melden sich am besten über www.krauerhusegg.ch.
Wie geht es nun weiter? Wann darf man einziehen?
Details zum Baurechtsvertrag können wir nun im September kommunizieren. Die Gestaltungsplan-Bewilligung erwarten wir im dritten Quartal. Das Vorprojekt startet im Winter 2026/27, das Bauprojekt 2027, Baustart ist voraussichtlich 2028. Bezug wäre dann im Frühling 2029. Alle Meilensteine werden laufend auf der Website krauerhusegg.ch aktualisiert.

