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Sempach

Schutzverordnung wird der Realität angepasst

Geri Wyss 23. November 2024

Der Bereich zwischen dem Parkplatz Seevogtei und dem See wird von Erholungssuchenden oft stark beansprucht. Nun besteht diese Tatsache auch auf dem Papier.

Konflikte mit Schutzzone

So gehört ein schmaler Landstreifen mit einer Fläche von 2380 Quadratmetern zwischen dem Parkplatz Seevogtei und dem See gemäss kantonaler Schutzverordnung noch immer zur Naturschutzzone, obwohl sich in diesem Bereich an schönen Tagen viele Erholungssuche tummeln, namentlich im Sommer. Wie in den Erläuterungen zur öffentlichen Auflage zu entnehmen ist, führe die Wasserungsstelle in unmittelbarer Nähe zum Parkplatz immer wieder zu Nutzungskonflikten. Ebenfalls der Naturschutzzone zugewiesen ist ein schmaler Landstreifen von 720 Quadratmetern im Gebiet Seeland westlich der ARA, welcher jedoch Teil des Campingplatzes ist. Die kantonale Schutzverordnung wird nun entsprechend der heutigen Realität angepasst. Inhaltlich hatte der Regierungsrat dazu bereits im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung grünes Licht gegeben. 

Bekenntnis zu Naturschutz

Als Kompensation für diese Nutzungsintensivierung hat die Stadt Sempach laut den Erläuterungen zur öffentlichen Auflage mit der Ortsplanung 2023 rund 9800 Quadratmeter neue kommunale Naturschutzzonen in den Gebieten Kirchbühl und Steinibühlweiher geschaffen. Zudem habe sie in einer Absichtserklärung einer Aufwertung des Seeufers im Bereich Seevogtei zugestimmt. Ein entsprechendes Revitalisierungsprojekt unter der Federführung des Kantons und der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur wurde in diesem Jahr gestartet. Damit soll das Sempacher Seeufer zwischen dem Seeclub und der Vogelwarte umfassend ökologisch aufgewertet werden. Nach Auskunft von Claudio Wiesmann, Projektleiter Naturgefahren der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur, werden die baulichen Arbeiten nicht vor 2028 starten. Die Erarbeitung konkreter Massnahmen, um das Seeufer aufzuwerten und der Ufererosion zu begegnen, sowie die Gestaltung der Massnahmen seien Gegenstand der Planungsarbeiten. Dieser Prozess erfolge unter Einbezug des Stadtrats und der interessierten Bevölkerung.

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