Die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 3. Juni, wird sich mit einer Reihe von Traktanden befassen, unter anderem mit der Abrechnung zur Sanierung des Stadthauses. Wie aus der Botschaft hervorgeht, ist allerdings lediglich der Lift ersetzt worden. Von der angedachten Sanierung der Gebäudehülle musste abgesehen werden. Beim Prüfen des Baugesuchs sei festgestellt worden, dass die voraussichtlichen Baukosten 30 Prozent des Gebäudeversicherungswerts übersteigen würden. In einem solchen Fall schreibt das kantonale Energiegesetz eine Pflicht zur energetischen Gesamtsanierung vor. Aus diesem Grund hat der Stadtrat laut Botschaft beschlossen, dass die Dach- und Fassadensanierung nochmals überprüft werden muss. Auf der Bauabrechnung erscheinen lediglich rund 58’000 Franken für die Liftsanierung anstelle der budgetierten 1,16 Millionen für die gesamte Sanierung der Gebäudehülle. Diese Zeitung fragte bei Christian Stofer, Stadtrat Ressort Infrastruktur, nach, warum man das Projekt nochmals lancieren will.
Christian Stofer, warum bringt man die Abrechnung nur mit dem ersetzten Lift zur Abstimmung, obwohl man das Projekt nochmals neu starten will?
Die Abrechnung des Sonderkredits bezieht sich nur auf die abgeschlossenen Arbeiten. Weil sie mit öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, ist zeitnah eine formale Abrechnung erforderlich. Das Gesamtprojekt wird unter veränderten Voraussetzungen neu beurteilt und im Einklang mit den übergeordneten Vorgaben wie Immobilienstrategie, Finanzvorgaben, Finanzbedarf etc. neu aufgesetzt.
Warum hat man nicht gewusst, dass eine energetische Gesamtsanierung der Gebäudehülle fällig wird, wenn die Investitionssumme 30 Prozent der Versicherungssumme der Gebäudeversicherung Luzern übersteigt?
Im Rahmen der ursprünglichen Projektentwicklung wurde die gesetzliche Vorgabe zur energetischen Sanierung nicht ausreichend berücksichtigt. Wo genau diese Lücke im Planungsprozess entstanden ist, lässt sich im Nachhinein nicht mehr eindeutig feststellen. Fakt ist, dass das Projekt in der beantragten Version so nicht umgesetzt werden konnte und eine Neuplanung erforderlich ist, welche auch einen grösseren Kreditrahmen voraussetzen wird.
Könnte es nun denn gleichwohl sein, dass man noch zum Schluss kommt, eine energetische Gesamtsanierung zu machen?
Zum jetzigen Zeitpunkt können keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Im Zuge eines neuen Projektstarts werden verschiedene Varianten geprüft – von einer Totalsanierung bis hin zu gezielten Teilsanierungen, inklusive energetischer Gesamtsanierung.
Welche Kostenfolgen könnte dies haben?
Je nach gewählter Variante sind unterschiedliche Auswirkungen auf Kosten und Eingriffe in die Gebäudehülle zu erwarten. Wichtig zu wissen ist, dass das Stadthaus sowohl dem Verwaltungsvermögen (Stadtverwaltung) als auch dem Finanzvermögen (Mietwohnungen) zugeteilt ist. Und ebenso wichtig ist, dass ein Projekt die Anforderungen aus der Städtlizone sowie die energetischen Anforderungen wird erfüllen müssen, um bewilligungsfähig zu sein.
Kann es auch sein, dass nun nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich saniert werden wird?
Diese Frage wird im Rahmen der Variantenprüfung bei Projektneustart fundiert geklärt. Ziel ist eine Lösung, die den baulichen, energetischen und strategischen Anforderungen bestmöglich entspricht. Daher haben wir uns entschieden, den offenen Kredit abzurechnen und bei Vorliegen neuer Grundlagen mit einem neuen Kreditantrag vor die Stimmbevölkerung von Sempach zu treten.
Gehe ich recht in der Annahme, dass es keine Option sein dürfte, gar nichts zu machen?
Ja, der Sanierungsbedarf besteht unbestritten weiterhin. Den Zeitplan für den Neustart des Projekts werden wir nach der Gemeindeversammlung festlegen.
Die weiteren Traktanden
Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten werden an der nächsten Gemeindeversammlung als Erstes über den Jahresbericht mit der Rechnung 2024 befinden, die ein Plus von rund 11’000 Franken anstelle des budgetierten Verlusts von rund 549’000 Franken zeigt. Die Baubrechnung für die Sanierung der Gebäudehülle des Schulhauses Tormatt mitsamt einer Photovoltaikanlage weist einen Betrag von rund 1,38 Millionen Franken aus und schliesst somit besser ab als die budgetierten 1,5 Millionen. Weiter stehen Wahlen von Mitgliedern für das Urnenbüro an, das von elf auf 12 Personen erweitert werden soll. In der Controlling-Kommission soll nach dem Rücktritt von Bruno Meier (Die Mitte) ein neues Mitglied bestimmt werden. Bis dato ist allerdings noch kein Wahlvorschlag eingegangen. In der Bildungskommission kommt es nach der Demission von Dario Colangelo (parteilos) auf den 31. Juli ebenfalls zu einer Ersatzwahl und zur Bestellung des Präsidiums. Für Letzters schlägt die FDP Sempach Samuel Bürki vor. Die SP Sempach schickt Stefanie Marberger ins Rennen. Ferner kommen der Konzessionsvertrag mit der CKW und die Einbürgerungsgesuche von Ann-Kathrin Kleinthomä (Deutschland) und der Familie Haller (Deutschland/Polen) vors Volk. Schliesslich informiert der Stadtrat noch über Themen wie den Raum Luzernertor, die Städtliattraktivierung, das Projekt Seeufer und das Meierhöfli und öffnet den Fächer für Fragen.