Wie den aktuellen Gemeinderatsnachrichten vom November zu entnehmen ist, plant die Einwohnergemeinde im nächsten Jahr, bei der Bushaltestelle Klösterli in beide Fahrtrichtungen je einen Personenunterstand für die Passagiere zu erstellen. Es wird sich um einen mit Glasscheiben verschalten, einfachen Unterstand handeln. Wie Markus Wespi, Gemeindeammann und Bauvorsteher von Neuenkirch, auf Anfrage erklärt, achte die Gemeinde darauf, dass die Haltestellen wenn möglich mit einem einheitlichen Modell von Personenunterständen ausgerüstet werden können. Dabei sei man frei in der Wahl der Form und Grösse der Häuschen. «Es gilt auch immer zu prüfen, ob es in unmittelbarer Nähe andere Möglichkeiten gibt, um geschützt an einer Haltestelle zu warten», ergänzt Markus Wespi. Ebenfalls im nächsten Jahr ist auch bei der Haltestelle Kirche in Fahrtrichtung Sempach Station ein Personenunterstand gleicher Art vorgesehen.
Hindernisfrei hinkt
Für Wartehäuschen bei Bushaltestellen sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig, auch wenn der Bus auf Kantonsstrassen verkehrt. Geht es um die hindernisfreie Ausgestaltung der Haltestellen selber, wie sie das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes bis Ende 2023 vorschreibt, stehen Gemeinden und Kanton gleichermassen in der Pflicht. Verkehren Busse auf der Kantonsstrasse, muss der Kanton die Haltestellen hindernisfrei gestalten, bei kommunalen Strassen entsprechend die Gemeinden. Bei den behindertengerechten Haltestellen wird das Ziel noch deutlich verfehlt. Der Verkehrsverbund Luzern hat eine Haltestellenstrategie entwickelt, die auch einen Leitfaden für hindernisfreie Haltestellen beinhaltet. Daraus geht unter anderem hervor, dass Haltestellen eine Kante von 22 Zentimetern Höhe aufweisen sollen, damit geheingeschränkte oder -behinderte Menschen problemlos ein- und aussteigen können. In der Praxis erweist sich dieser Ausbau allerdings als herausfordernd. Bei den Bushaltestellen entlang des Kantonsstrassennetzes wird bis Ende Jahr lediglich rund ein Fünftel behindertengerecht sein.