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Polizei warnt vor betrügerischen Anrufen

PD 13. Oktober 2025

Immer wieder ist es gemäss Luzerner Polizei in den letzten Tagen zu Betrugsversuchen per Telefon gekommen. So gingen bei ihr diesbezüglich mehrere Dutzend Meldungen ein. In den allermeisten Fällen blieb es beim Versuch. In drei Fällen waren die Betrüger erfolgreich.

Immer wieder ist es gemäss Luzerner Polizei in den letzten Tagen zu Betrugsversuchen per Telefon gekommen. So gingen bei ihr diesbezüglich mehrere Dutzend Meldungen ein. In den allermeisten Fällen blieb es beim Versuch. In drei Fällen waren die Betrüger erfolgreich.

In den letzten Tagen gingen rund 40 Meldungen bei der Luzerner Polizei ein, dass mutmassliche Telefonbetrüger am Werk seien. Sie gaben sich dabei als unter anderem als Polizisten aus, behaupteten, sie seien von der Staatsanwaltschaft oder Mitarbeitende einer Bank. In drei Fällen waren die Betrüger im Kanton Luzern erfolgreich. Der Deliktsbetrag beträgt mehrere zehntausend Franken. Die Polizei warnt vor diesen Betrügern.

Tipps der Polizei, um sich zu schützen:

• Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerufen werden. Beenden Sie das Gespräch unverzüglich und geben Sie keine persönlichen Daten von sich preis. • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person. • Machen Sie keine Angaben zu Ihren Bankkarten oder sonstigen Finanzdaten. • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Auflegen ist Ihr gutes Recht. • Sprechen Sie mit Ihrem Umfeld über die Gefahr von Telefonbetrug. • Sind Sie unsicher, beenden Sie das Telefonat sofort und kontaktieren Sie selbst die Polizei direkt.

Wenn bereits Geld bezahlt oder Daten preisgegeben wurden, rät die Polizei folgendes:  

• Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrer Bank oder dem betroffenen Finanzinstitut und lassen Sie Ihre Bankkarten oder Konten sperren. • Wenden Sie sich an den nächsten Polizeiposten und erstatten Sie Anzeige. Die Polizei bittet um Mithilfe beim Entlarven von Betrügern, indem jeder Verdacht an die Notrufnummer 117 gemeldet wird. 

Weiter Informationen können der Broschüre im Anhang entnommen werden.

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